Übertritt / Vereinswechsel

Ein Übertritt ist jedes Jahr möglich; Voraussetzung ist die Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr; Aufwandsentschädigung für ein Jahr (vom Übertrittsjahr, im Übertrittsjahr keine bestimmbare Leistung – Vorjahr).

Ein/e Athlet/in kann nur für einen Verein des Österreichischen Gewichtheberverbandes gemeldet sein. Ein Vereinswechsel von im ÖGV gemeldeten Mitgliedern kann nur einmal im Jahr vorgenommen und anerkannt werden, wenn dem Übertritt eine Mitgliedschaft bei einem Verein beginnend mit dem 1. Jänner des aktuellen Jahres oder früher vorangegangen ist. Der neue Verein erhält die Rechte über den Athleten sobald alle Formalitäten bezüglich des Wechsels abgeschlossen sind und der Übertritt vom ÖGV bestätigt wurde. Ein Start im Dezember des Übertrittsjahres kann nur für den bisherigen Verein erfolgen.

Für jeden Übertritt, auch wenn er kostenlos erfolgt, ist vom Neu-Verein, des/der Athleten/Athletin bis 15. Dezember des Jahres eine Administrationsgebühr von € 100,– an den ÖGV zu bezahlen.

100,00 

Bitte dieses Formular unterfertigt an den ÖGV schicken:

Übertrittschreiben - nur eine Vorlage 2025