Neue Verordnung: Mehr Abstand, mehr Tests und FFP2-Masken

Die mit 25. Jänner 2021 in Kraft tretende neue Verordnung bringt für den Sport folgende Änderungen mit sich:

  • SpitzensportlerInnen, die Mannschafts- oder Kontaktsport ausüben, müssen nun alle 7 Tage getestet werden.
  • Generell – also auch auf Sportstätten, in den Büros und bei der Sportausübung (ausgenommen Spitzensport) – müssen mindestens 2m Abstand gehalten werden.
  • Auf Sportstätten und in Büros, wo es zu Kontakt mit Kunden kommt, ist eine FFP2-Maske Pflicht (ausgenommen bei der Sportausübung selbst), ansonsten müssten die Personen mit Kundenkontakt alle 7 Tage getestet werden.

Bemerkung in eigener Sache und ÖGV Verantwortung: den Passus „(ausgenommen Spitzensport)“ halte ich für verantwortungslos! Daher trachten unsere Spitzensportler wie alle anderen auch, den 2-Meterabstand einzuhalten! – Wir sind auch in der Krise stark, wir stemmen das!

Die ab 25.11. gültige Verordnung finden Sie » hier.