Leihvertrag mit Startrecht nur für die Mannschafts-Meisterschaft

inkl. Jahreslizenz

Leihverträge müssen in der Übertrittszeit vom 15. – 30. November beim ÖGV einlangen. Werden bei Mannschaftswettkämpfen Rekorde aufgestellt, gelten diese für den Stammverein. Für Einzelmeisterschaften bleiben das Startrecht und die Nennungsformalitäten beim Stammverein. Für einen Leihvertrag mit „Startrecht nur für die Mannschaftsmeisterschaft“ ist keine Aufwandsentschädigung vorgesehen.

Der Leihvertrag ist generell ein Jahr  (1. 1. bis 31.12.) gültig. Das Verleihen von Athleten/innen ist zeitlich unbeschränkt möglich. Im Falle eines Vereinswechsels kann nur der Neuverein einen Leihvertrag mit einem Verein abschließen.

Wenn ein Verein an keiner Mannschaftsmeisterschaft teilnimmt, müssen Athleten/innen auf eigenen Wunsch hin an andere Vereine, mit Leihvertrag nur für die Mannschaftsmeisterschaft, freigegeben werden. Bei Einzelmeisterschaften startet der/die Athlet/in für den Stammverein.

Auf dem Leihvertrag bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.

Der Leihvertrag hat erst dann Gültigkeit wenn vom ausleihenden Verein die Gebühr an den Österreichischen Gewichtheberverband bezahlt wurde.

130,00 

Bitte dieses Formular unterfertigt an den ÖGV schicken:

Leihvertrag MM 2025